Liegenschaftsrecht

Das Liegenschaftsrecht umfasst sämtliche rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, Immobilien und grundbücherliche Rechte. Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, Agrargemeinschaften und Weggemeinschaften sowohl bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Liegenschaften als auch bei der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen.
 
Neben der Erstellung und Prüfung von Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, Baurecht- und Dienstbarkeitsverträgen sowie der Durchführung grundbücherlicher Verfahren liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei auf der Vertretung in liegenschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten und Behörden. Dazu zählen insbesondere Konflikte über Eigentums- und Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Wegerechte, Grenzverläufe, Baurechtsangelegenheiten sowie Fragen des Miteigentums.

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